Von der Handwerkskammer

Heilbronn-Franken öffentlich

bestellter und vereidigter

Sachverständiger für

das Tischler-Schreinerhandwerk

Claudius Freiberg

Sachverständiger

07948 - 9429-710

sv-buero@claudius-freiberg.com

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterscheide ich mich deutlich von den selbst ernannten Sachverständigen.

 

Die persönlichen Voraussetzungen einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung sind:

 

  • Persönliche Eignung
  • Nachweis von überdurchschnittlichem Wissen und Können (besondere Sachkunde) hinsichtlich der Fähigkeit Gutachten zu erstellen
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erstellen

 

Sachverständiger

Warum der "öffentlich bestellte und vereidigte" Sachverständige?

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde, hat seine besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen. Alle diese Anforderungen müssen gegeben sein. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt.

 

Die alleinige Bezeichnung "Sachverständiger" bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist nicht gesetzlich geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann eine öffentlich Bestellung und Vereidigung, aus folgenden Gründen, nicht ersetzen:

 

Die besondere Sachkunde

Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine besondere Sachkunde, die er durch mehrere Prüfungen belegt hat.

 

Vertrauenswürdigkeit

Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung geprüft.

 

Objektivität

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

 

Pflicht zur Gutachtenerstattung

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.

 

Schweigepflicht

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertraute Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm aber kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.

 

Überwachung

Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, überwacht.

 

Bestellungsgebiet

Mein Bestellungsgebiet umfasst:

 

  • Möbel
  • Einbauschränke
  • Fenster aus Holz, Kunststoff und Aluminium
  • Haustüren aus Holz, Kunststoff und Aluminium
  • Glasschäden aller Art
  • Zimmertüren und Fußböden aus Laminat und Parkett

Kontakt

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Claudius Freiberg

von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischler-Schreinerhandwerk

Kirschenwasen 15 - 74670 Forchtenberg - 07948 - 9429-710